Abgleich bei Überweisungen zwischen dem Namen des Zahlungsempfängers und dessen IBAN
Einführung der Verification of Payee (VoP) – Einfach erklärt
Ab dem 9. Oktober 2025 wird sogenannte Empfängerüberprüfung (Verification of Payee, kurz VoP). im SEPA-Zahlungsverkehr verpflichtend. Dieses Verfahren prüft automatisch, ob der Empfängername und die IBAN bei Überweisungen übereinstimmen. Ziel ist es, Tippfehler zu vermeiden, Betrugsfälle zu reduzieren und den Zahlungsverkehr sicherer zu machen.
Was bedeutet das für Sie?
- Wer ist betroffen?
Die Regelung betrifft alle Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler sowie Privatpersonen im SEPA Raum – unabhängig davon, welche Bank oder Bankinglösung genutzt wird. - Wie funktioniert VoP?
Nach Eingabe des Empfängernamens und der IBAN erfolgt eine automatische Prüfung innerhalb weniger Sekunden:Wir kontaktieren die Bank des Empfängers und übermitteln Empfängernamen und IBAN und erhalten als Rückantwort das Ergebnis der Prüfung.Dieses wird in einem einfachen Ampelsystem angezeigt:
Grün | Alles stimmt überein | Die Zahlung wird wie gewohnt ausgeführt. |
🟠 Gelb | Es gibt kleinere Abweichungen (z.B. Schreibfehler) | Die Empfängerbank übermittelt den korrekten Kontoinhabername, den Sie direkt übernehmen können. Sie können entscheiden, ob Sie die Zahlung trotzdem ausführen oder korrigieren möchten. |
🔴 Rot 1 | Die Daten stimmen nicht überein | In diesem Fall sollten Sie die Angaben auf der Rechnung überprüfen und ggf. anpassen. Sie können entscheiden, ob Sie die Zahlung trotzdem ausführen oder abbrechen möchten. |
🔴 Rot 2 | Die Bank konnte die Prüfung nicht durchführen / bietet die Prüfung (noch) nicht an | Sie können die Überweisung trotzdem ausführen, es wurde aber keine erfolgreiche Prüfung durchgeführt. |