11 Jahre

Fragen und Antworten für Endverbraucher

Der Gesetzgeber hat in § 280, 286 BGB geregelt, dass ein Schuldner, der sich mit der Bezahlung einer fälligen Forderung in Verzug befindet, die Rechtsverfolgungskosten als sog. Verzugsschaden zu tragen hat. Dazu gehören auch Zinsen, Auskunftskosten, Inkassogebühren oder auch Rechtsanwaltskosten.

Colleon kann Ihnen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten anbieten. Neben Einmalzahlungen haben Sie grundsätzlich auch die Möglichkeit, Ihre Forderung über Teil- oder Ratenzahlungen stückweise und flexibel unter Berücksichtigung Ihrer finanziellen Möglichkeiten zu begleichen. Wir beraten Sie gerne und finden eine gemeinsame Lösung. Am besten wenden Sie sich per email info@colleon.de an uns oder telefonisch unter 06131 – 6368640

Colleon übermittelt gemäß unter Beachtung der Voraussetzungen in § 6 DSGVO Daten über die nicht vertragsgemäße Abwicklung von fälligen und unbestrittenen Forderungen aus Vertragsverhältnissen an die SCHUFA Holding AG, Wiesbaden. Allerdings wird nicht jede Forderung von uns an die SCHUFA gemeldet. Bitte setzen Sie sich im Falle einer Eintragungsbenachrichtigung entweder mit uns oder unmittelbar mit der SCHUFA in Verbindung.

Ich habe die Forderung längst bezahlt, wie kann ich den Inkassovorgang stoppen?

Wenn Sie die in unserem Schreiben bezeichnete Forderung bereits bezahlt haben und dies belegen können, bitten wir Sie, schnellstmöglich Kontakt mit uns aufzunehmen und uns den Zahlungsbeleg zukommen zu lassen. info@colleon.de oder 06131 – 636 8640

Wir prüfen Ihren Fall umgehend und stellen bei ordnungsgemäßem Nachweis das Inkassoverfahren ohne weitere Maßnahmen und Kosten ein.

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